Schonfristen Baum- & Heckenschnitt

Das Naturschutzgesetz in Baden-Württemberg regelt den Baum- und Heckenschnitt. Vom 1. März bis zum 30. September ist der Schnitt von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und Bäumen nicht erlaubt, da viele Vögel in dieser Zeit brüten. Es gibt jedoch Ausnahmen und weitere Schonfristen, die beachtet werden müssen.

In Baden-Württemberg gibt es gesetzliche Regelungen, die den Baum- und Heckenschnitt regeln. Diese Regelungen beinhalten auch Schonfristen, in denen der Schnitt nicht erlaubt ist. In diesem Dokument werden alle relevanten Daten und Fakten zu diesem Thema dargestellt.

Gesetzliche Regelungen

In Baden-Württemberg ist der Baum- und Heckenschnitt durch das Naturschutzgesetz geregelt. Das Gesetz legt fest, dass der Schnitt von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht erlaubt ist. In dieser Zeit brüten viele Vögel und nutzen die Hecken und Gebüsche als Nistplatz. Ein Schnitt würde den Tieren den Lebensraum nehmen und somit gegen das Naturschutzgesetz verstoßen.

Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor, die es erlauben, den Schnitt zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen. So dürfen Gehölze, die außerhalb von Wäldern stehen, in der Regel nur in der Zeit von Oktober bis Februar geschnitten werden. Ausnahmen gibt es hier nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Gefahr im Verzug oder wenn sich die Gehölze in einem schlechten Zustand befinden.

Schonfristen

Wie bereits erwähnt, dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht geschnitten werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Schonfristen, die beachtet werden müssen. So ist es zum Beispiel verboten, während der Brut- und Setzzeit Gehölze und Sträucher im Wald zu schneiden. Diese Zeit erstreckt sich in der Regel von Mitte März bis Mitte Juli.

In Naturschutzgebieten und Biosphärenreservaten gelten oft noch strengere Regeln. Hier kann es sein, dass der Schnitt von Hecken und Sträuchern nur in Absprache mit der zuständigen Behörde durchgeführt werden darf.

Statistiken

Laut einer Studie des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg werden jährlich rund 20 Millionen Kubikmeter Holz geerntet. Ein großer Teil davon stammt aus dem Baum- und Heckenschnitt. Um die gesetzlichen Regelungen einzuhalten, müssen die Arbeiten daher sorgfältig geplant werden.

Links für tiefergehende Informationen

Für tiefergehende Informationen zum Thema Baum- und Heckenschnitt sowie zu den gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg empfehlen wir folgende Links:

Bücher zum Thema

Folgende Bücher zum Thema Baum- und Heckenschnitt können empfohlen werden:

  • "Hecken und Sträucher schneiden: Das Praxisbuch" von Sabine Schmitz

Quellen:

Bilder: